Termine und Behandlungskosten 
Ein Rezept oder Überweisung von anderen Ärzten ist nicht notwendig.

Ärztliche Osteopathie und Manuelle Therapie

Es erfolgt zunächst ein Erstgespräch mit themenbezogener schulmedizinischer und osteopathischer Untersuchung, Erstbehandlung und Beratung.

Osteopathische Folgebehandlungen werden anschließend vereinbart, wenn beide Parteien dieses wünschen.

In der Regel belaufen sich die Kosten auf ca.100-130 Euro/Behandlung.

Die ärztliche Osteopathie befindet sich nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV). Auch einige private Krankenversicherungen (PKV) sowie andere Kostenträgern erstatten nicht immer alle Kosten.
Daher rechne ich die Behandlung ausschließlich als Selbstzahlerleistung mit Ihnen ab. Sie erhalten stets eine detaillierte Rechnung nach den geltenden Vorschriften der GOÄ, die Sie an mich begleichen.

Etliche gesetzlichen Krankenkassen beteiligen sich seit dem 01.01.2013 an den Kosten. Reichen Sie Ihre Rechnung nach Begleichung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Eine Liste der GKV`s und den jeweiligen Satzungsbestimmungen finden Sie unter:
www.osteokompass.de

Akupunktur nach Yamamoto

Es erfolgt zunächst ein Erstgespräch mit themenbezogener schulmedizinischer Untersuchung, Erstbehandlung und Beratung. 

In der Regel sind mehrere Behandlungen notwendig.

Die Schädelakupunktur nach Yamamoto befindet sich nicht im Leistungskatalog der GKV. 
Die PKVs und andere Kostenträger erstatten es in der Regel. Im Zweifel vergewissern Sie sich zuvor.

Die Behandlung wird Ihnen ausschließlich als Selbstzahlerleistung anhand der GOÄ in Rechnung gestellt. 

Sprechen Sie mich bzgl. des Preises gerne an. Je nach Beschwerdebild, Aufwand und ob es im Rahmen einer anderen Behandlung integriert ist, sind die Preise sehr unterschiedlich. 









Kinesiotaping

Sowohl als alleinige Behandlungsform als auch in Kombination mit der Schädelakupunktur nach Yamamoto, Osteopathie oder Manueller Therapie.

Der Preis erfolgt ebenfalls anhand der GOÄ als Selbstzahlerleistung:
Pro Tape (Beschwerdebild): 13,41 Euro













Terminausfall

Im Falle eines Nichterscheinens, einer zu kurzfristigen oder zu häufigen Absage (i.d.R. < 24 Stunden) eines Behandlungstermins, kann Ihnen ggf. eine Honorarausfallgebühr in Rechnung gestellt werden.
Eine Kontaktaufnahme ist als Telefonat, E-Mail und SMS o.ä. möglich! 










Aufgrund der Bestimmungen des Heilmittelwerbegesetztes (HWG) muss folgender Hinweis gegeben werden: Die dargestellten Behandlungsmethoden werden in der Wissenschaft in ihrer Bedeutung und Tragweite nicht einheitlich gesehen. Es  liegen diesbezüglich noch keine randomisierten, placebo-kontrollierten Doppelblindstudien vor, 
wie es die höchstrichterliche Rechtssprechung bei gesundheitlichen Wirkaussagen in Deutschland fordert.
 Für den Bereich der Wirbelsäule geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit ostheopathischer Behandlungen aus
 (Deutsches Ärzteblatt 2009, Seite 2325 ff.).